Interior Design

Inneneinrichtung von Büros und Arbeitsräumen: ArbschG & ArbStättV

MPW
Verfasst von Maren Pätzold-Wulf
Lesedauer: 8 Minuten
Büroarbeitsplätze mit Tischen, ergonomischen Stühlen und Bildschirmen
© August0802 / Istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
Produktivität, Wohlbefinden und Sicherheit am Arbeitsplatz kombinieren? Dafür ist die Inneneinrichtung von Büros und Arbeitsräumen entscheidend, sie spielt eine bedeutende Rolle für Mitarbeiter und Kunden. Eine gut durchdachte Gestaltung und ein sicherer Arbeitsplatz können die Arbeitsatmosphäre verbessern, die Kreativität fördern und die Effizienz in Betrieben steigern. Dabei spielt der Arbeitsschutz eine wesentliche Rolle in allen Arbeitsumgebungen und bei der Einrichtung von Arbeitsräumen und Büros in Deutschland. Aber welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Einrichtung beachtet werden?
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Rechtliche Anforderungen an die Inneneinrichtung in Arbeitsumgebungen


Arbeitsschutz in Büros und Arbeitsräumen ist ein notwendig, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Egal, ob in Großraumbüros, in kleinen Büros, im Homeoffice oder in anderen Arbeitsräumen. In Deutschland sind die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in verschiedenen technischen Regeln und Normen festgelegt.

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für alle weiteren Regelungen zum Arbeitsschutz in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu treffen und regelmäßig zu überprüfen. Die Arbeitsstättenverordnung enthält konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausstattung von Arbeitsstätten. Aber was genau sind grob die wichtigsten Ansprüche, die bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes erfüllt werden müssen? 

Wichtigste Ansprüche für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes

1. Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie

  • Ergonomische Möbel: Die Stühle der Mitarbeiter müssen anpassbar sein (Höhe, Rückenlehne). Die Schreibtische sollen eine ausreichende Fläche haben und idealerweise höhenverstellbar sein.
  • Bildschirme und Eingabegeräte: Die Bildschirme sollten flimmerfrei sein und eine neigbare Aufstellung ermöglichen. Tastaturen und Mäuse sollten ergonomisch gestaltet sein.
  • Raumgröße: Die Arbeitsräume sollen ausreichend groß und hoch sein, um Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.

2. Beleuchtung

  • natürliche Beleuchtung: So viel Tageslicht wie möglich sollte genutzt werden.
  • künstliche Beleuchtung: Eine blendfreie, gleichmäßige und ausreichend helle Beleuchtung ist erforderlich. Zudem sollte eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz aufzufinden sein.

3. Raumklima

  • Lüftung und Klimatisierung: Eine ausreichende Belüftung durch Fenster oder Lüftungsanlagen ist erforderlich. 
  • Temperatur: Die Temperatur sollte ca. 20 Grad betragen.
  • Luftfeuchtigkeit: die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40% und 50% gehalten werden.

4. Lärm

  • Lärmschutz: Der Schalldruckpegel sollte möglichst unter 55 dB(A) liegen, in Räumen mit konzentrierter Arbeit sogar unter 45 dB(A). Maßnahmen zur Lärmdämpfung wie Akustikdecken, Teppiche und schallabsorbierende Materialien sind hilfreich.

5. Flucht- und Rettungswege

  • Fluchtwege: Diese müssen jederzeit frei zugänglich und klar ausgeschildert sein.
  • Rettungswege und Notausgänge müssen regelmäßig überprüft und instand gehalten werden.

6. Brandschutz

  • Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen müssen in ausreichender Anzahl und in regelmäßig gewartetem Zustand vorhanden sein.
  •  Rauchmelder müssen in allen relevanten Bereichen installiert sein.

7. Erste Hilfe

  • Erste-Hilfe-Ausstattung: Diese muss leicht zugänglich und gut sichtbar platziert sein. Inklusive Verbandskasten und Notrufnummern.
  • Ersthelfer: Es sollte eine ausreichende Anzahl von geschulten Ersthelfern in jedem Betrieb geben.

8. Bildschirmarbeit

  • Bildschirmplatzierung: Der Bildschirm sollte mindestens 50-70 cm von den Augen entfernt sein und direkt vor dem Benutzer platziert werden.
  • Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) beinhaltet die genauen Vorgaben für die Arbeit an Bildschirmen.
  • Arbeitszeitregelung: Regelmäßige Pausen u.a. zur Entlastung der Augen sind notwendig. Nach 50 Minuten Bildschirmarbeit sollte eine Pause von mindestens 10 Minuten gemacht werden.

9. Arbeitsorganisation

  • Die Arbeitszeiten müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen, inklusive Pausenregelungen.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Überlastung und Stress, wie z. B. flexible Arbeitszeiten oder Angebote zur psychischen Gesundheit, sind zuträglich für das Wohlbefinden der Mitarbeiter und trägt zur Attraktivität des Arbeitgebers bei.

10. Barrierefreiheit

  • die Arbeitsplätze sollten barrierefrei gestaltet sein, um Menschen mit Behinderungen Zugang und eine gleichwertige Arbeitsumgebung zu ermöglichen. 
  • Dabei sollte auch auf die Bereitstellung von erforderlichen technischen und baulichen Hilfsmitteln für Mitarbeiter mit Behinderungen erfolgen.

11. Gefährdungsbeurteilungen

  • Regelmäßige Bewertungen: Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig durchgeführt werden, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
  • Dokumentation und Maßnahmen: Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sollten dokumentiert und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.

12. Schulung und Unterweisung

  • Regelmäßige Schulungen: Mitarbeiter sollten regelmäßig zu Themen des Arbeitsschutzes geschult und unterwiesen werden, einschließlich der richtigen Nutzung von Arbeitsmitteln und Notfallmaßnahmen.
  • Unterweisungen bei Neueinstellungen: Neue Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn über die relevanten Sicherheitsvorschriften informiert werden.

13. Technische Arbeitsmittel

  • Sicherheit von Geräten: Alle technischen Arbeitsmittel und Geräte müssen den Sicherheitsstandards entsprechen und regelmäßig gewartet werden.
  • Regelmäßige Prüfungen von elektrischen Anlagen und Geräten sind notwendig.

Gut zu wissen!

Auch Kosten für das Unternehmen können durch diese Maßnahmen reduziert werden. Unfälle und arbeitsbedingte Krankheiten können hohe Kosten verursachen, sowohl durch direkte Kosten (medizinische Behandlungen, Entschädigungen) als auch durch indirekte Kosten (Produktivitätsverlust, Ersatzbeschaffung von Personal). Präventive Arbeitsschutzmaßnahmen können diese Kosten erheblich senken. Durch die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften werden zudem rechtliche Streitigkeiten und damit verbundene Ausgaben vermieden.

Gibt es Sonderregelungen für den Arbeitsplatz im Homeoffice oder für Kundenbereiche?

Auch der Arbeitsschutz im Homeoffice gewinnt zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Arbeitnehmer teilweise oder ganz von zu Hause aus arbeiten. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, auch im Homeoffice für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Allerdings ist hier die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefragt, da der Arbeitgeber nur die notwendigen Ressourcen und Anweisungen bereitstellen kann, während der Arbeitnehmer die empfohlenen Maßnahmen zu Hause selbstständig umsetzen muss. Regelmäßige Kommunikation und Schulungen sind ratsam, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die aktuellen Arbeitsschutzanforderungen informiert sind. 

Tipp aus der Redaktion

Bei Unternehmen und Agenturen, die viel Kundenverkehr haben, ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ratsam bestimmte Kundenzonen mit bequemen Sitzgelegenheiten einzurichten. In diesen Bereichen kann den wartenden Kunden die Wartezeit angenehmer gemacht werden. Somit ist dies auch ein guter Tipp für zufriedenere Kunden. Wartezeiten können schließlich immer mal entstehen und für jeden Kunden ist die Wartezeit erträglicher, wenn er die Möglichkeit hat, sich gemütlich zu setzen oder sogar einen Ruhebereich zu haben. In diesem Bereich kann der Kunde die Wartezeit eventuell produktiv nutzen und kommt somit gerne wieder.

Auch die Hygiene und Sauberkeit von sanitären Einrichtungen sollte zu jeder Zeit für die Mitarbeiter und für den Kundenverkehr gewährleistet werden. 

Fazit: Eine sichere Arbeitsumgebung nutzt allen

Die sichere Einrichtung eines Arbeitsplatzes und die damit einhergehende Erfüllung der rechtlichen Anforderungen haben also nicht nur für die Mitarbeiter eines Unternehmens positive Auswirkungen, sondern auch für potenzielle oder bestehende Kunden. Die Ansprüche tragen zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei und steigern die Produktivität und die Motivation. Auch das allgemeine Betriebsklima profitiert davon. Zufriedene Mitarbeiter bedeuten auch bessere Arbeit und das bringt letztendlich eine bessere Leistung des gesamten Unternehmens hervor. Eine Büro-Einrichtung nach den Kriterien des Arbeitsschutzes trägt außerdem dazu bei, dass eine Unternehmen mögliche Kosten für Unfälle am Arbeitsplatz oder arbeitsbedingte Krankheiten reduzieren kann.

FAQ zum Thema Inneneinrichtung von Arbeitsräumen hinsichtlich Arbeitsschutz

Wozu sind Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Inneneinrichtung von Arbeitsräumen gut?

Sie sorgen für die Sicherheit und die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie der Kunden und können die Produktivität eines Betriebes steigern. Außerdem können Kosten dadurch eingespart werden.

Wo kann ich mich ganz genau über die rechtlichen Vorgaben bei der Einrichtung von Arbeitsräumen informieren?

Die gesetzlichen Anforderungen lassen sich unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) auf der Seite des Bundesministerium der Justiz nachlesen. Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) macht die spezifischen Vorschriften für Bildschirmarbeitsplätze.

Wie wird die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Inneneinrichtung von Arbeitsräumen überprüft?

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, wie die Gewerbeaufsichtsämter oder Berufsgenossenschaften, überprüft. Diese können Inspektionen durchführen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen anordnen.

Welche Bedeutung hat die Ergonomie am Arbeitsplatz bei der Einrichtung von Arbeitsräumen?

Die Ergonomie ist entscheidend für die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die physischen und psychischen Bedürfnisse der Beschäftigten. Ziel ist es, gesundheitliche Beschwerden zu verhindern und die Effizienz und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern.

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